Letzte Aktualisierung: 26.12.2012

Landwirtschaftsfläche

Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche der Stadt

Erfasst wird hier der prozentuale Anteil der landwirtschaftlichen Flächen an der Gesamtfläche Dortmunds sowie die Ausdifferenzierung nach ökologisch wertvollen Landwirtschaftsflächen mit Lebensraumfunktion.

Zielbezug:

Die Landwirtschaft, als Bestandteil der Freifläche, ist besonders betroffen von der ungebremsten baulichen Entwicklung im Freiraum. Denn trotz vorhandener Reaktivierungsflächen (Industrie- und Bergbaubrachen), entstehen neue Straßen und Gewerbe- und Wohnbauflächen immer noch zu einem großen Teil in der Feldflur, so dass die Landwirtschaftsfläche in Dortmund seit 1950 mehr als halbiert worden ist. Dies hat enorme ökologische Folgen, denn die landwirtschaftlich genutzten Flächen dienen den einheimischen Wildtieren als Lebensraum, indem sie wichtige Nahrungs- und Aufzuchtsflächen für zahlreiche Tierarten darstellen. Wenn die Landwirtschaft aus dem Stadtgebiet Dortmund langsam verschwindet, bleibt vielen Wildtieren immer weniger Platz und Schutz, so dass ihre Anzahl zwangsläufig zurückgehen wird. Aber auch die Menschen werden dadurch der Kulturlandschaft als Erlebnisraum für die Naherholung beraubt.

Quelle: Böck, Christopher 2010: Grünland als Lebensraum für Wildtiere. Ein Leben zwischen Intensivbewirtschaftung und Verwaldung. In: Lehr- und Forschungszentrum für Landwirtschaft Raumberg-Gumpenstein. 16. Alpenländisches Expertenforum

 


Zielwert:

Reduzierung des zusätzlichen Flächenverbrauches auf Null bis 2050

Quelle: Rat für Nachhaltige Entwicklung: Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung in Deutschland – Schwerpunktthemen. Dialogpapier des Nachhaltigkeitsrates: S. 23


Definition der Messgrößen:
  • Anteil der landwirtschaftlichen Fläche an der Gesamtfläche der Stadt (in Prozent)
  • Größe ökologisch wertvoller Landwirtschaftsflächen wie Ackerland, Grünland, Gartenland, Obstanbaufläche und Brachland (in ha)

Zugrunde gelegt werden hier die 'Landwirtschaftsflächen' nach Bodennutzungserhebung. 

Zu den Unterschieden gegenüber anderen Erhebungen siehe die Erläuterungen unter der Überschrift ’Bemerkungen’. 


Datenquelle:

Landesdatenbank NRW, Sachgebiet 33 Flächennutzung, Statistik „Katasterfläche nach der tatsächlichen Art der Nutzung (21)“ nach Gemeinden, hier Spalte Landwirtschaftsfläche - siehe www.landesdatenbank.nrw.de
Verantwortlich für die Datenbank: bis Ende 2008 Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, seit dem 01.01.2009 Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen.

Es soll nicht verschwiegen werden, dass es daneben auch noch eine weitere amtliche Statistik von landwirtschaftlichen Flächen gibt, nämlich die auf Grundlage der Agrarberichterstattung. Die Ergebnisse der beiden Statistiken sind nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar, da ihnen unterschiedliche Definitionen zugrunde liegen.

Zur „Landwirtschaftsfläche“ gemäß Bodennutzungserhebung (oben angeführte Statistik der Landesdatenbank) gehören Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen) oder dem Weinbau dienen. Ferner zählen dazu auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie unbebaute landwirtschaftliche Betriebsflächen.

Unter „landwirtschaftlich genutzten Fläche“ gem. Agrarberichterstattung bzw. Betriebsstatistik ist die für die pflanzliche Erzeugung genutzte Fläche zu verstehen, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Ackerland einschließlich Ackerwiesen sowie Brache und Gründüngung, Dauergrünland, Dauerkulturen (z.B. Obst und Trauben), Anbau unter Glas und sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Summe aller „landwirtschaftlichen genutzten Flächen“ ergibt die „Landwirtschaftliche Nutzfläche“ einer Stadt oder Region. Die Erhebungen für die Ermittlung der „Landwirtschaftlichen Nutzfläche“ werden alle vier Jahre mittels Direktbefragung der landwirtschaftlichen Betriebe durchgeführt. Im Laufe der Jahre hat sich eine Reihe von methodischen Änderungen ergeben. So wurden die unteren Erfassungsgrenzen, die die Auskunftspflicht festlegen, im Laufe der Jahre angehoben. Vor 1999 waren Betriebe mit mindestens 1 ha auskunftspflichtig, danach nur noch Betriebe ab 2 Hektar. Somit sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen von Betrieben, die diese Grenzen nicht erreichen, in den Ergebnissen nicht enthalten.

Aus den genannten Gründen sind die Daten aus der Agrarberichterstattung für unsere Zwecke weniger geeignet. Von Nachteil ist auch der große zeitliche Abstand zwischen den Erhebungen.

Die Daten zur „Landwirtschaftlichen Nutzfläche“ Dortmunds und zur Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (aus der Agrarberichterstattung bzw. Betriebsstatistik) werden im Sachgebiet „41 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ der Landesdatenbank NRW  dargestellt.


Stichtag und Erhebungsintervalle:

Stichtag: 31.12.
Erhebungsintervall: jährlich 


Bemerkungen:

Neben der hier genutzten Datenquelle, gibt es noch eine weitere amtliche Statistik von landwirtschaftlichen Flächen, nämlich die auf Grundlage der Agrarberichterstattung. Die Ergebnisse der beiden Statistiken sind nicht ohne weiteres miteinander vergleichbar, da ihnen unterschiedliche Definitionen zugrunde liegen.

Zur „Landwirtschaftsfläche“ gemäß Bodennutzungserhebung (oben angeführte Statistik der Landesdatenbank) gehören Flächen, die dem Ackerbau, der Wiesen- und Weidewirtschaft, dem Gartenbau (einschließlich Obstanlagen und Baumschulen) oder dem Weinbau dienen. Ferner zählen dazu auch Moor- und Heideflächen, Brachland sowie unbebaute landwirtschaftliche Betriebsflächen.

Unter „landwirtschaftlich genutzten Fläche“ gem. Agrarberichterstattung bzw. Betriebsstatistik ist die für die pflanzliche Erzeugung genutzte Fläche zu verstehen, die sich folgendermaßen zusammensetzt: Ackerland einschließlich Ackerwiesen sowie Brache und Gründüngung, Dauergrünland, Dauerkulturen (z.B. Obst und Trauben), Anbau unter Glas und sonstige landwirtschaftlich genutzte Flächen.

Die Summe aller „landwirtschaftlichen genutzten Flächen“ ergibt die „Landwirtschaftliche Nutzfläche“ einer Stadt oder Region. Die Erhebungen für die Ermittlung der „Landwirtschaftlichen Nutzfläche“ werden alle vier Jahre mittels Direktbefragung der landwirtschaftlichen Betriebe durchgeführt. Im Laufe der Jahre hat sich eine Reihe von methodischen Änderungen ergeben. So wurden die unteren Erfassungsgrenzen, die die Auskunftspflicht festlegen, im Laufe der Jahre angehoben. Vor 1999 waren Betriebe mit mindestens 1 ha auskunftspflichtig, danach nur noch Betriebe ab 2 Hektar. Somit sind die landwirtschaftlich genutzten Flächen von Betrieben, die diese Grenzen nicht erreichen, in den Ergebnissen nicht enthalten.

Aus den genannten Gründen sind die Daten aus der Agrarberichterstattung für unsere Zwecke weniger geeignet. Von Nachteil ist auch der große zeitliche Abstand zwischen den Erhebungen.

Die Daten zur „Landwirtschaftlichen Nutzfläche“ Dortmunds und zur Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe (aus der Agrarberichterstattung bzw. Betriebsstatistik) werden im Sachgebiet „41 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ der Landesdatenbank NRW  dargestellt.

In der Graphik Entwicklung ökologisch wertvoller Landwirtschaftsflächen werden die Daten der einzelnen Flächen erst ab 1994 dargestellt, da für die Jahre 1992 und 1993 nur Angaben zum Gartenland vorhanden sind. Eine Einbeziehung dieser Zeiträume würde die Darstellung verfälschen.

>> siehe auch Flächenverbrauchsuhr für NRW


Beschreibung & Interpretation:

Wie an anderer Stelle ersichtlich, nimmt der Freiraumanteil, zu dem auch die Landwirtschafts­flächen zählen, in Dortmund fortlaufend ab. Von 2000 bis 2010 ging die Landwirtschaftsfläche um ca. 14,5 Prozent zurück (1060 Hektar), was einem Rückgang von rund 100 Fußballfeldern pro Jahr gleichkommt. Daraus lässt sich bereits erkennen, dass vor allem dieser Freiraumbestandteil vorrangig für die Siedlungs- und Verkehrsflächenentwicklung in Anspruch genommen wird. Die Ausdifferenzierung der Landwirtschaftsfläche zeigt zudem, dass nicht alle Flächen vom Rückgang gleich betroffen sind sondern, dass speziell die ökologisch relevanten Acker- und Obstanbauflächen stark zurückgegangen sind. Während die Ackerflächen seit 1994 um 15,9 Prozent zurückgingen, sind die gesamten Obstanbauflächen in Dortmund ab 1996 ganz verschwunden. Beide Flächentypen sind wichtige Lebensräume für verschiedene Tier- und Pflanzenarten, welche durch die Flächenreduzierung in ihrer Vielfalt stärker bedroht sind. Gleichzeitig erfolgte jedoch ein Anstieg des Gartenlandes und der Grün- und Brachflächen, wobei das Gartenland nach stetigem Rückgang erst ab 1995 wieder zunahm. Der zu beobachtende Flächenanstieg ist jedoch kein tatsächlicher Gewinn an Lebensraum, da die gesamten ökologisch relevanten Flächen in der Landwirtschaft seit 1994 ca. 17 Prozent ihrer Fläche eingebüßt haben.

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 1995: Ländliche Entwicklung in Bayern. Lebensraum Streuobstflächen. Vorschläge zur Umsetzung von Artenschutzzielen. Materialien 34 Lebensraum-Brache: http://www.lebensraum-brache.de/Themen/Wildtiere/index.php Zugriff: 6.5.2012 


Handlungsbedarf & Maßnahmen zur Zielerreichung:

Um das Ziel zu erreichen gilt es zum einen das Prinzip des Flächenmanagements umzusetzen, um die Landwirtschaftsfläche als Bestandteil der Freifläche zu erhalten (siehe Indikator Freifläche). Der Flächenerhalt alleine reicht aber nicht aus, um das Kriterium der Nachhaltigkeit zu erfüllen. Denn „eine nachhaltige Landwirtschaft ist ökologisch tragfähig, ökonomisch existenzfähig, sozial verantwortlich, ressourcenschonend und dient als Basis für zukünftige Generationen. Zentral ist ein interdisziplinärer Ansatz, der die in Wechselbeziehungen stehenden Faktoren berücksichtigt. Dies gilt für die Landwirtschaft einschließlich der gesamten Wertschöpfungskette im lokalen, regionalen, nationalen und globalen Maßstab“ (Allen et al. 1991). Diese Aspekte einer nachhaltigen Landwirtschaft werden über den gewählten Indikator zwar nicht erfasst, sie sind jedoch Bedingung für die Zielerreichung. Hierzu müssen vorerst entsprechende Rahmenbedingungen durch den Staat geschaffen werden, wobei die Umsetzung einer nachhaltigen Landwirtschaft nur in Zusammenarbeit der zahlreichen Akteure erfolgen kann. Neben der Politik, Verwaltung, der Lebensmittelindustrie und dem Lebensmittelhandel, sind hier landwirtschaftliche aber auch wissenschaftliche Organisationen und Verbände, die Landwirte selbst sowie die Verbraucher gefragt ihre Ziele und Handlungsweisen zu überdenken.

Quelle: Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft e.V. 2011: Nachhaltige Landwirtschaft. Ein Positionspapier des Beirats der Fördergemeinschaft Nachhaltige Landwirtschaft. FNL, Berlin Allen, P. et al. 1991: „Integrating social, environmental, and economic issues in sustainable agriculture,“ American Journal of Alternative Agriculture, Volume 6, Number 1, 34–39 
Rat für Nachhaltige Entwicklung: Ziele zur Nachhaltigen Entwicklung in Deutschland – Schwerpunktthemen. Dialogpapier des Nachhaltigkeitsrates


Bearbeitet von:

Thomas Quittek, BUND Kreisgruppe Dortmund, und Natalie Materi, Dezember 2012


To top